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Religions- oder Konfessionswechsel

Religionswechsel oder Konfessionswechsel

Um evangelisch zu werden, müssen Sie zuerst beim zuständigen Amtsgericht aus der bisherigen Religionsgemeinschaft oder Konfession austreten und dann in die evangelische Kirche eintreten.

 

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Büro Westfalendamm


Sabine Scheckermann
Mo, Di, Do, Fr: 09:00 - 12:00 Uhr,
Mi: 13:30 - 17:30 Uhr
Tel.: 0231 597404
E-Mail: do-kg-reinoldi@ekkdo.de

Büro Melanchthonstr.


Anke Sellerberg
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 14:00 - 18:00 Uhr
Do, Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
Tel: 0231 594351
E-Mail: do-kg-reinoldi@ekkdo.de
Die Losungen zum 17.03.2026
Sehet, dass ich’s allein bin und ist kein Gott neben mir! Ich kann töten und lebendig machen, ich kann schlagen und kann heilen, und niemand kann aus meiner Hand reißen.
Jesus betete: Vater, du hast dem Sohn Macht gegeben über alle Menschen, auf dass er ihnen alles gebe, was du ihm gegeben hast: das ewige Leben.